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Pflegebedürftigkeit und Unterstützung

Pflegebedürftig zu sein bedeutet, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen, regelmäßigen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens vorübergehend oder ständig auf Hilfe angewiesen zu sein.

Zur Unterstützung der Pflegebedürftigen gibt es die soziale Pflegeversicherung .Die viele Kosten der häuslichen Pflege & Versorgung innerhalb ihrer Pflegestufe übernimmt.

Seit 01.01.10 gelten für die Sachleistung nach § 36 SGB XI folgende neuen Leistungsobergrenzen:

Dabei wird zwischen:

1. Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden durch geeignete Pflegekräfte erbracht. Das Pflegepersonal ist in diesem Fall bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag hat, angestellt.

Der Anspruch auf Sachleistungen umfasst monatlich:

in der Pflegestufe I bis zu 440 €

in der Pflegestufe II bis zu 1.040 €

in der Pflegestufe III bis 1.510 €

in der Pflegestufe III/Härtefall bis zu 1.918 €

2. Pflegegeld/ Tagespflege

Pflegegeld wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder einer anderen selbst gewählten Person in geeigneter Weise gepflegt wird.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:

225 € in der Pflegestufe I

430 € in der Pflegestufe II

685 € in der Pflegestufe III

3. Kombinationsleistungen

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

4. Urlaubs- und Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben 28 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzkraft, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson z.B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.510 € im Kalenderjahr.

unterschieden.

Als Vertragspartner aller Kranken- & Pflegekassen rechnen wir die von uns erbrachten Leistungen innerhalb Ihrer Pflegestufe direkt mit Ihrer Pflegekasse innerhalb der Pflegestufe ab. Leistungen der Behandlungspflege, z.B. Verbandwechsel, Insulininjektionen, herrichten Ihrer Medikamente… , werden uns von Ihrem Arzt per Rezept verordnet und nach Genehmigung der Krankenkasse direkt mit dieser, nach den gültigen Richtlinien abgerechnet.
Bei allen Fragen im Umgang mit der Pflegeversicherung, der Krankenkasse und Behörden stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Sprechen Sie mit uns, wir sind für Sie da !